Verkehr & Tourismus

Luftverkehr - Schiffsverkehr - Bahnverkehr - Straßenverkehr

 
 
 

Ein Kraftomnibus wird im Personenbeförderungsgesetz (kurz PBefG) als Kraftfahrzeug definiert, welches ausgestattet ist, um mindestens 9 Personen (inklusive Busfahrer) zu transportieren. Der Bus ist ein sehr beliebtes Verkehrsmittel in Deutschland, denn es ist sicher, kostengünstig und sehr umweltfreundlich. Ebenso bietet Busfahren eine große Flexibilität bezüglich der Reiseziele und so gut wie jedes Ziel kann angesteuert werden, denn als Infrastruktur wird das bereits ausgebaute Straßennetz verwendet. Die zentrale europäische Lage Deutschlands ist optimal für Busreisen, da unterschiedliche Reiseziele und touristische Attraktionen nicht weit voneinander entfernt liegen und gut erreichbar sind. Es kann zudem gut auf die Bedürfnisse der Reisenden eingegangen werden, da weder Abfahrtszeit noch Streckenverlauf verbindlich sind. Ein weiterer Vorteil ist der komfortable Transport des Gepäcks bis zur Haustüre des Wohnortes oder der Unterkunft. 

Entwicklung

Der Bus stellt das älteste Massenverkehrsmittel dar. Bereits 1826 gab es in Frankreich die ersten regelmäßig verkehrenden Linienbusse. Mit der Motorisierung und dem Ausbau der Infrastruktur haben sich dann auch der organisierte Buslinienverkehr in Deutschland und die ersten Busreiseveranstalter entwickelt. In der Nachkriegszeit stieg die Nachfrage nach Busreisen sehr stark an. Dies wurde jedoch schnell wieder durch Reisen mit dem eigenen PKW abgelöst, da dies eine flexiblere und individuelle Art des Reisens darstellte. Das Segment verlor weitere Marktanteile an den Luftverkehr, als das Fliegen günstiger wurde. Seither hält sich der Busverkehr sehr konstant bei etwa 10 % Marktanteil in Deutschland. Im Jahr 2013 wurde in Deutschland schließlich der Fernbusmarkt liberalisiert, wodurch nun auch Konkurrenzprodukte zur Bahn angeboten werden dürfen und der Busverkehr gewinnt seither wieder an Beliebtheit.

Rechtliche Grundlagen

Die Busunternehmen müssen sich an das PBefG und bei grenzüberschreitenden Strecken an die EG-Verordnung bzw. die außereuropäischen Abkommen halten. Im PBefG werden beispielsweise die Lenk- und Ruhezeiten definiert, welche für alle Busfahrer verpflichtend sind.

 


Ausblick:   

  • Das stark wachsende Segment der Fernbusse stellt eine Konkurrenz zu Bahn und PKW dar.

  • Für Busreiseveranstalter ist es notwendig, sich zu differenzieren.