Tourismus Grundlagen

Verkehr - Hotellerie - Reiseveranstalter - Destinationen

 
 
 

Der Begriff Politik (gr. polis für Stadt oder Gemeinschaft), bezeichnet ganz allgemein ein vorausberechnendes, innerhalb der Gesellschaft auf ein bestimmtes Ziel gerichtetes Verhalten. Hauptsächlich wird mit diesem Begriff die Gestaltung der Ordnung in der Welt bezeichnet. Bis heute herrscht jedoch keine Einigkeit darüber, ob Macht, Konflikt, Herrschaft, Ordnung oder Friede die Hauptkategorie von Politik ausmachen.

Tourismuspolitik kann auch als die „Kunst des Machbaren“, also als ein durchaus pragmatischer Ansatz verstanden werden, da die unterschiedlichen Interessen aller Akteure in Einklang miteinander gebracht werden sollen/müssen. Die Notwendigkeit der Tourismuspolitik ergibt sich aus der Tatsache, dass Tourismus eine wirtschaftliche Erscheinung einerseits, ein gesellschaftliches, soziales und ein Umweltproblem andererseits ist. Erschwerend wirkt der Umstand, dass die Zuständigkeiten für Tourismus in Deutschland bei Wissenschaftsbereichen (z. B. Ökonomie, Geographie, Soziologie, Rechtswissenschaft), Systemen (z. B. Wirtschafts-, Rechts-, Gesellschaftssystemen) und in Politikressorts (z. B. Wirtschafts-, Finanz- und Steuer-, Arbeitsmarkt-, Rechtspolitik) liegen und von diesen wahrgenommen werden. Es gilt, einen Interessensausgleich zwischen den Unternehmen, dem Staat, der Gesellschaft, der Umwelt und der Quell- und Zielgebiete zu schaffen.

Zielsetzungen und Instrumente der Tourismuspolitik

Die zentralen Ziele der Tourismuspolitik sind i. d. R. wirtschaftlicher, sozialer und – mit Abstrichen – ökologischer Natur. Geht es letztendlich doch darum, Arbeitsplätze in den einzelnen Tourismussegmenten zu sichern und zu schaffen, die Steuereinnahmen (z. B. Mehrwertsteuer, Unternehmenssteuer) zu stabilisieren und zu steigern und – im Fall unseres Landes – Deutschland als attraktives Urlaubs- und Geschäftsreiseland sowie als hervorragender Kongress-, Tagungs- und Messestandort in der Welt zu präsentieren. Tourismuspolitik wird auf unterschiedlichen Ziel- und Interessensebenen gemacht, insbesondere dort, wo Berufs- und Branchenorganisationen sich auf unterschiedlichen Ebenen (internationale, nationale, regionale und lokale/kommunale) in das touristische und tourismuspolitische Geschehen einbringen (Bütow 2006). Als grundsätzliche Zielbereiche der Tourismuspolitik können betrachtet werden:

  • allgemeine Gestaltung des Tourismus bzw. der touristischen Rahmenbedingungen; hierbei handelt es sich um das grundsätzliche Bekenntnis, ob und in welchem Umfang Tourismus (als Incoming-, Outgoing-, Binnen-, Auslands- und Ausländertourismus) stattfinden soll und kann sowie die Weichenstellungen dafür;
  • Gestaltung spezifischer touristischer Segmente bzw. deren Wirkungen; hierbei handelt es sich z. B. um die Belange der Hotel- und Gastronomie (Arbeitszeiten, Besteuerung, Neugründungen), der Verkehrsträger (Sicherstellung der Mobilität, Verkehrsgenehmigungen, Beförderungsbestimmungen) u. a.;
  • Gestaltung einzelner Standorte; z. B. Entwicklung von Destinationen (Regionen, Landkreise, Städte, Gemeinden, Küstenabschnitte);
  • Gestaltung der individuellen Bedingungen einzelner Akteure im Tourismus; z. B. Tourismusunternehmen, Unternehmen der ergänzenden und der touristischen Randindustrien, ebenso die der Reisenden und Bereisten.Träger und Ebenen der Tourismuspolitik

Nationale Tourismuspolitik

Tourismuspolitik ist ein integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Aufgabe der Bundesregierung ist es, auch in der Tourismuspolitik die unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken und durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. Dazu gehört im Rahmen der föderalen Zuständigkeiten gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für den Tourismus. In Deutschland liegt die Tourismuspolitik nach der föderalen Ordnung der Verfassung generell in der Verantwortung und Zuständigkeiten der (Bundes-)Länder; i. d. R. angebunden an die Wirtschaftsministerien der (Bundes-)Länder. Durch den Querschnittscharakter des Tourismus berührt sie in vielen Einzelfragen auch die Zuständigkeitsbereiche anderer Ressorts.

Regionale und Kommunale Tourismuspolitik

Auf regionaler Ebene sind die Landesverbände und Landesmarketingorganisationen die politischen Interessensvertreter des Tourismus gegenüber der Landes- und Bundesebene und geben den tourismuspolitischen Rahmen innerhalb der Bundesländer vor. Die Tätigkeit bzw. der Zweck der Landestourismusverbände kann gemeinwirtschaftlich (d. h. keine Gewinnerzielung) oder eigenwirtschaftlich (d. h. mit Gewinnerzielung) erfolgen und ist durch die dem Landestourismusverband angefügte Rechtsform (z. B. GmbH oder e. V.) gekennzeichnet. Ziele (Schnittmengen) der Landestourismusverbände können u. a. sein:

  • Förderung aller Maßnahmen, die dem Tourismus und der touristischen Infrastruktur dienen;
  • Vermarktung der Bundesländer und der touristisch relevanten Regionen im Inland und teilweise im Ausland;
  • Bindeglied zwischen den regionalen/lokalen Leistungsträgern, regionalen Verbänden, Dach- und Fachverbänden, politischen Entscheidungsträgern.

Die Organisationsform auf regionaler Ebene ist i. d. R. der Landestourismusverband der Region, der als Dachverband bzw. als Dachorganisation für die Regionalverbände fungiert. Regionalverbände und Regionalmarketingorganisationen sind auf kommunaler Ebene aktiv und entwickeln sich zunehmend vom imagebildenden und politischen hin zu wirtschaftlich (trotz der Rechtsform eines z. B. e. V., denn auch diese dürfen kommerziell tätig sein) ausgerichteten „Destination Management Company“, sog. DMCs.